Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen

An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren, die soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB sind. Bitte nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie die Bedingungen in Ruhe durch. Sollten sich Fragen ergeben, stehen wir Ihnen zur Beantwortung gern zur Verfügung.

Dirk

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1. Abschluss des Pauschalreisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisekunde Abenteuer Albanien den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Abenteuer Albanien zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Abenteuer Albanien dem Reisekunden auf einem dauerhaften Datenträger eine Reisebestätigung zur Verfügung stellen.

1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Abenteuer Albanien vor, an das Abenteuer Albanien für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisekunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich erklärt oder eine Anzahlung bzw. den Reisepreis leistet.

1.3 Der Reisekunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reisebuchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung

2.1 Bei Erhalt der Buchungsbestätigung sind folgende Anzahlungen pro Person zu leisten:

Reisearrangements bis EUR 1999 Anzahlung von EUR 500.
Reisearrangements zwischen EUR 2000 – EUR 2499 Anzahlung von EUR 800.
Reisearrangements ab EUR 2500 Anzahlung von EUR 1000.

Für einzelne Reiseleistungen, für die Abenteuer Albanien kurz nach Buchung der Reise bereits vollumfänglich selbst gegenüber seinen Leistungsträgern in Vorleistung treten muss (z.B. Flüge zu Sonderkonditionen, Sitzplatzreservierungen, Eintrittskarten u.a.) kann die vollständige Zahlung fällig werden. Hierüber informiert Abenteuer Albanien den Reisekunden vor Vertragsabschluss.

2.2 Die Restzahlung des Reisepreises ist 8 Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise nicht mehr nach Ziffer 5.1 abgesagt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn) ist der Reisepreis, sofern keine Absage nach Ziffer 5.1 mehr erfolgen kann, sofort fällig. Ist eine Absage nach Ziffer 5.1 möglich, wird die Restzahlung erst mit Ablauf der Absagefrist fällig, frühestens jedoch 8 Wochen vor Reisebeginn.

2.3 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.4 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3 zu verlangen.

2.5 Reiseunterlagen: Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ausgehändigt oder zugestellt.

3. Leistungs- und Preisänderungen

3.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Abenteuer Albanien nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Angegebene Transfer- und Flugzeiten stehen, soweit nicht unzumutbar in eine vereinbarte Nachtruhe eingegriffen wird, unter dem Vorbehalt einer Änderung. Bei Flugreisen stehen die mit der Durchführung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt einer Änderung, es sei denn, eine bestimmte Fluggesellschaft wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart.

3.2 Eine Erklärung über Änderungen von Reiseleistungen kann nur vor Reisebeginn erfolgen. Abenteuer Albanien ist verpflichtet, den Reisekunden über Änderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren.
Bei einer erheblichen Vertragsänderung informiert Abenteuer Albanien zudem über die Auswirkungen der Änderung auf den Reisepreis. Erhebliche Änderungen können nicht ohne Zustimmung des Reisekunden vorgenommen werden.

3.3 Abenteuer Albanien behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (Treibstoff und andere Energieträger), Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- und Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:

a Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten (oder andere Energieträger), so kann Abenteuer Albanien den Reisepreis wie folgt erhöhen:
aa Eine sitzplatzbezogene Erhöhung kann an den Reisekunden anteilig weitergegeben und berechnet werden.
ab In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen (erhöhten) Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze bzw. Betten des Beförderungsmittels geteilt. Den sich hieraus errechneten Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Abenteuer Albanien vom Reisekunden verlangen.

b Werden die bei Abschluss des Pauschalreisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren und Touristenabgaben Abenteuer Albanien gegenüber erhöht, kann diese Erhöhung entsprechend anteilig an den Reisekunden weitergegeben werden.
c Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Pauschalreisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für Abenteuer Albanien verteuert.
d Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises, muss Abenteuer Albanien den Reisekunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Die Unterrichtung des Reisekunden darf nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen.

3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung aus den oben genannten Gründen von mehr als 8% ist der Reisekunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder der Reisekunde kann die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, wenn Abenteuer Albanien eine solche anbietet.

3.5 Der Reisekunde hat einen Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich entsprechende Kosten (Ziffer 3.3) verringern bzw. ändern und dies bei Abenteuer Albanien zu niedrigeren Kosten führt.

3.6 Erhebliche Vertragsänderungen und eine Preiserhöhung um mehr als 8% sind nur mit Zustimmung des Reisekunden zulässig. Abenteuer Albanien informiert den Reisekunden über Vertragsänderungen einschließlich der Gründe unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger. Abenteuer Albanien kann vom Reisekunden verlangen, dass er innerhalb einer von Abenteuer Albanien bestimmten und angemessenen Frist das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von Abenteuer Albanien bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% als angenommen. Abenteuer Albanien kann dem Reisekunden mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.

4. RĂĽcktritt des Reisekunden, Ersatzreisender und wichtige Versicherungen

4.1 Der Reisekunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Abenteuer Albanien. Dem Reisekunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2 Tritt der Reisekunde vom Pauschalreisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert Abenteuer Albanien den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Der Entschädigungsanspruch wird unter Berücksichtigung nachfolgender Entschädigungspauschalen berechnet.

Die RĂĽcktrittskosten betragen pro Reisekunde

– bei Reisen ab 7 Tagen Reisedauer mit eigener Anreise:
bis 60. Tag vor Reiseantritt 25 %,
bis 31. Tag vor Reiseantritt 40 %,
bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %,
bis   7. Tag vor Reiseantritt 75 %,
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises.

– bei Reisen bis 7 Tagen Reisedauer mit eigener Anreise:
bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 50 %,
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises.

– bei Reisen inklusive Flugbeförderung:
bis 50. Tag vor Reisebeginn = 25 %
ab 49. bis 32. Tag vor Reisebeginn = 40%
ab 31. bis 15. Tag vor Reisebeginn = 50 %
ab 14. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn = 75 %
am Abreisetag oder bei Nichtantritt = 90 % des Reisepreises.

Ausnahme von den Pauschalierungen:
Werden Einzelleistungen im Rahmen der gebündelten Leistungen des Reisevertrages preislich gesondert ausgewiesen (Flüge zu Sonderkonditionen, Sitzplatzreservierung, Anzahlungen zur Reservierung von Mietwagenfahrzeugen, Eintrittskarten) und muss Abenteuer Albanien diese seinen Leistungsträgern bezahlen und erhält beim Rücktritt des Kunden selbst keine bzw. nur eine Teilerstattung von seinen Leistungsträgern, betragen die Rücktrittskosten für die ausgewiesene Einzelleistung 100% bzw. Kosten in der Höhe, die Abenteuer Albanien nachweislich entstehen und beziffert werden. Für den restlichen Reisepreis gelten die o.g. Entschädigungspauschalen.

Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.
Dem Reisekunden bleibt es unbenommen, Abenteuer Albanien nachzuweisen, dass Abenteuer Albanien kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderten Rücktrittskosten. Ist der Schaden von Abenteuer Albanien geringer oder sind die Pauschalen nicht anwendbar, wird Abenteuer Albanien seinen Schaden konkret berechnen, indem sich die Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von Abenteuer Albanien ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was Abenteuer Albanien durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, berechnet.
Im Fall des Rücktritts ist Abenteuer Albanien zur unverzüglichen Erstattung des Reisepreises abzüglich des Entschädigungsanspruches verpflichtet.

4.3 Erfolgt der Rücktritt durch den Reisekunden, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann Abenteuer Albanien keine Entschädigung fordern und zahlt den Reisepreis unverzüglich an den Kunden zurück.

4.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.
Abenteuer Albanien kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reise­erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Im Falle der VertragsĂĽbertragung haften der ursprĂĽngliche Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner fĂĽr den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Abenteuer Albanien hat dem Reisekunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Ersatzreisenden Mehrkosten entstehen.

4.5 Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen.

4.6 FĂĽr Angebote fĂĽr Individualreisen wird eine BearbeitungsgebĂĽhr von EUR 80 pro Person und Anfrage max. jedoch EUR 200 erhoben.

5. RĂĽcktritt durch Abenteuer Albanien (Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl u.a.)

5.1 Abenteuer Albanien kann bis 28 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurĂĽcktreten, wenn
a in der vorvertraglichen Information und Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem dem Reisekunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und
b in der Reisebestätigung oder im Angebot deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird.

Ein Rücktritt ist spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Reisekunden in den vorvertraglichen Informationen und der Reisebestätigung genannt wurde. Tritt Abenteuer Albanien von der Reise zurück, erhält der Reisekunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

5.2 Auf die Abenteuer Albanien zustehende gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wird hingewiesen.

6. Obliegenheiten des Kunden

6.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
6.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben (Anschrift siehe Ziff. 22).
6.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
6.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
6.6 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.

Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:

  • ReiserĂĽcktrittkostenversicherung,
  • Reisegepäckversicherung,
  • Reiseabbruchversicherung,
  • Reiseunfallversicherung,
  • Reisekrankenversicherung

7. Mietwagen

7.1. Wagentypen / Ausstattung:

A: Toyota Aygo o.ä., Klimaanlage
B: Volkswagen Golf o.ä., Klimaanlage
C: VW Passat o.ä., Klimaanlage
D: Mercedes ML o.ä., Klimaanlage

Mindestdauer der Anmietung: 7 Tage

Alter: 25 Jahre (max. 72 Jahre); 1 Jahr Fahrpraxis. Bei Fahrern im Alter von unter 25 J. und im Alter von über 72 J. fällt aufgrund einer höheren Versicherungsprämie eine Gebühr von 10 € / Tag (zzgl. MwSt.) an.

7.2 Versicherungskonditionen

Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten: Personen- u. Sachschäden bis zu 1.000.000€

Vollkaskoversicherung und Schadenversicherung (auĂźer Reifen, Glas, Dach, Unterboden): (je nach Kategorie Selbstbeteiligung i.H.v 250€ – €400), ohne Selbstbeteiligung +10€ / Tag

Diebstahlversicherung: Inklusive (außer für Gegenstände innerhalb des Autos)

Deposit: per Kreditkarte des Hauptfahrers (Visa / Mastercard)
Informationen Zusatzfahrer: 1 Zusatzfahrer inklusive, weitere 4€/Person/Tag

Gebühren Kindersitze:  1 Kinder- und Babysitz pro Buchung kostenfrei

GPS oder USB-Anschluß für Mobiltelefon: Inklusive

Annahme/Abgabe: Flughafen oder Hotel

7.3 Sonstiges:
24 Stunden Pannenservice
24 Stunden Kundenservice
Mietpreise basieren auf einem Zeitraum von 24 Std. ab Beginn der Anmietung.
Grundlage fĂĽr den Versicherungsschutz sind die lokalen gesetzlichen Bestimmungen und Vertragsbedingungen.
Für One-Way Anmietungen fällt eine Gebühr von 100€ an.

Das Auto muss gereinigt und mit derselben Tankfüllung und gereinigt zurückgebracht werden, wie bei der Übernahme. (Reinigungskosten sind ansonsten mit 10€ vor Ort zu begleichen)

Bei Buchung eines Mietwagens mĂĽssen alle Flugzeiteninformationen ĂĽbermittelt werden. Ă„nderungen der Flugzeiten mĂĽssen unverzĂĽglich gemeldet werden.

8. Haftung

8.1 Die vertragliche Haftung von Abenteuer Albanien für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von Abenteuer Albanien nicht schuldhaft herbeigeführt wird.

8.2 Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge (auch Theaterbesuche, Sportveranstaltungen u. a.), Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen (auch Motorräder) gehören nicht zum Pauschalreisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und Abenteuer Albanien; für solche Leistungen übernimmt Abenteuer Albanien keine Haftung.

8.3 Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Abenteuer Albanien ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist..

9. Mitwirkungspflicht des Reisekunden

Der Reisekunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, gegenüber Abenteuer Albanien oder dem Reisevermittler zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein, sofern Abenteuer Albanien wegen der fehlenden Mängelanzeige keine Abhilfe leisten konnte. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks während einer Flugbeförderung sollten unverzüglich am Flughafen mittels schriftlicher Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden.

9.1 Persönliche Voraussetzungen
Es ist unerlässlich, dass Sie sich auf Reisen in fremde Länder deren Sitten und Gebräuche anpassen. Die Reiseleitung kann Reiseteilnehmer, die eine Gruppe gravierend stören oder sich nicht den Regeln des Reiselandes anpassen, von der Reiseteilnahme ausschließen. Die gilt im Besonderen für Anweisungen des lokalen Führers oder Bergführers, welchen uneingeschränkt und unmittelbar Folge zu leisten ist. Anfällige Rückreisekosten gehen zu Lasten des Teilnehmers und der bezahlte Reisepreis wird nicht zurückerstattet.

9.2 Gesundheitliche Voraussetzungen
Für die Teilnahme an einer Wanderreise wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Bitte beachten Sie auch die ausgeschriebene Leistungsstufe auf unserer Website. Sollte ein Teilnehmer die Voraussetzung nicht erfüllen oder eine zu hohe Leistungsstufe auswählen, so ist die Reiseleitung befugt, eine Teilnahme an den Wanderungen abzulehnen. Nach Möglichkeit wird ein Ersatzprogramm angeboten, dessen Kosten zu Lasten des Teilnehmers gehen. Allfällige Rückreisekosten gehen zu Lasten des Teilnehmers und der bezahlte Reisepreis wird nicht zurückerstattet.

9.3 Haftung und Schadenersatz
Für Hochtouren arbeitet Albanien Reisen u.a. auch mit Bergführerinnen und mit professionellen Partnern zusammen, die den lokalen Gesetzesbestimmungen unterliegen. Durch Ihre Buchung erkennen Sie die Risiken von Wander– und Outdoor–Aktivitäten an. Auf Wanderungen im Gelände und ggf. abseits von markierten Wegen, werden Sie mit Grenzbereichen konfrontiert, die niemals vorhersehbar sind. Abenteuer Albanien haftet nicht für Unfälle, die nicht auf grobes Verschulden zurückzuführen sind. Für diese Fälle sind Ansprüche ausgeschlossen. Abenteuer Albanien haftet insbesondere nicht, wenn die Erfüllung des Vertrages nicht oder nur teilweise erfüllt werden kann und auf folgende Ursache zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt, Wetterlage oder auf ein Ereignis, die Abenteuer Albanien und seine Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Abenteuer Albanien ausgeschlossen.

10. Beistandspflicht von Abenteuer Albanien

Befindet sich der Reisekunde in Schwierigkeiten, hat Abenteuer Albanien ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren. Dem Reisekunden wird empfohlen, in einer entsprechenden Situation umgehend Kontakt zur Reiseleitung oder zu Abenteuer Albanien unter den in Ziffer 17 genannten Kontaktdaten aufzunehmen.

11. Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot

11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisekunde gegenüber Abenteuer Albanien unter der unter Ziffer 17 genannten Anschrift geltend zu machen. Die Anspruchsanmeldung gegenüber Abenteuer Albanien kann auch über den Reisevermittler erfolgen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen.
Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen bei Reisegepäck im Rahmen einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen. Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen, Verspätungsschäden binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu melden.

11.2 Ansprüche des Reisekunden wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1 Der Reisekunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nicht­information von Abenteuer Albanien bedingt sind.

12.2 Covid: Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Unter Umständen muss auch ein Gesundheitsformular ausgefĂĽllt werden. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende mĂĽssen mit QuarantänemaĂźnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, mĂĽssen sie mit weiteren MaĂźnahmen rechnen. Hinweise fĂĽr geimpfte oder genesene Reisende: Reisende, die nachweisen können, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden, können sich von der Testpflicht befreien.  – Reisende mĂĽssen dazu einen Impfnachweis vorlegen, der bestätigt, dass sie die zweite Impfdosis mindestens 14 Tage vor Einreise erhalten haben.  – Bitte informieren Sie sich ĂĽber die Anerkennung von Impfstoffen und -zertifikaten bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung. Wichtig am Zielort: Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. – Hotels/FerienunterkĂĽnfte: teilweise geöffnet – Restaurants/CafĂ©s: geöffnet – Geschäfte: geöffnet – Ă–ffentliche Verkehrsmittel: verfĂĽgbar – Maskenpflicht: ja – in der Ă–ffentlichkeit und auch in privaten Verkehrsmitteln – Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres) – App: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.nocovid19.su&hl=de&gl=US (https://play.google.com/store/apps/details?id=com.nocovid19.su&hl=de&gl=US) Reisewarnung aufgrund von COVID-19: Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen. Hochrisikogebiet: Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Hochrisikogebiet erklärt. Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich: Reisepass Das Reisedokument muss 5 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gĂĽltig sein. Vorläufiger Reisepass Das Reisedokument muss 5 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gĂĽltig sein. Kinderreisepass Das Reisedokument muss 5 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gĂĽltig sein. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und ĂĽber ausreichend freie Seiten verfĂĽgen. Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente: Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt. Anforderungen der Fluggesellschaft: Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezĂĽglich der mitzufĂĽhrenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab. Minderjährige: Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie allein reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden. Zusätzlich benötigen Alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes: – Eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung Bei der Ausreise Minderjähriger wird die Vorlage einer Kopie der Personalien Seite des Passes verlangt. Reisewarnung: FĂĽr dieses Reiseziel besteht aktuell eine Reisewarnung.

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben. Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen: – Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen fĂĽr die routinemäßige Immunisierung – Hepatitis A – Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition – Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition – Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz ĂĽberprĂĽfen und gegebenenfalls vervollständigen. Coronavirus: Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko ĂĽber die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb ĂĽber die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche SchutzmaĂźnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berĂĽcksichtigen. Schlussbestimmungen Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder ĂĽber die hier aufgefĂĽhrten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Datenstand vom: 01.08.2022 19:26 fĂĽr Kunden von: Abenteuer Albanien, IndustriestraĂźe 77, 04229 Leipzig.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1 Auf den Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisekunden und Abenteuer Albanien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13.2 Der Gerichtsstand von Abenteuer Albanien ist der Firmensitz in Leipzig.

13.3 Für Klagen von Abenteuer Albanien gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Abenteuer Albanien maßgebend.

13.4 Die Bestimmungen zu Nr. 13.1 bis 13.3 finden keine Anwendung, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisekunden und Abenteuer Albanien anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisekunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisekunde angehört, für den Reisekunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Geschäfts- und Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

14. Schlichtungsverfahren

Abenteuer Albanien nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Soweit nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen die Beteiligung an einer Verbraucherstreitbeilegung verpflichtend wird, informiert Abenteuer Albanien den Reisekunden. Informatorisch wird für Pauschalreiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf folgende Online-Streitbeilegungs-Plattform hingewiesen: ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm

15. Sonstige Bestimmungen

15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.
15.2 Stand dieser Bedingungen ist Februar 2023.

16. Datenschutz

Der Schutz der personenbezogenen Daten der Reisekunden von Abenteuer Albanien wird gewahrt. Die ausfĂĽhrlichen Datenschutzbestimmungen von Abenteuer Albanien und die entsprechenden Rechte des Reisekunden finden sich unter: abenteueralbanien.de/Datenschutz
Auf Verlangen sendet Abenteuer Albanien dem Reisekunden die Datenschutzregelungen gern auch schriftlich zu.

17. Reiseveranstalter

Abenteuer Albanien
IndustriestraĂźe 77

04229 Leipzig

Vertreten durch:
Dirk Pohlers

Veranstalter-Haftpflichtversicherung: 

HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg

Kontakt:
Telefon: +49 1578 1908495
E-Mail: info@abenteueralbanien.de